
1. Als eigentl. g.n V. (restrictio pure mentalis) bezeichnet man eine dem Wortlaut nach unwahre Aussage, der der Sprecher geheim (für den Zuhörer unwahrnehmbar) eine Berichtigung hinzufügt ('Warum hast du deinen Dienst versäumt?' - 'Ich war krank', mit dem geheimen Beisatz 'vor einem Jahr'). Da das...
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https://stjosef.at/morallexikon/vorbehal.htm
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